Kosten: Bei Immobilienverkauf gibt es einige davon
Beim Verkauf eines Hauses muss der Eigentümer für sich die Frage beantworten, auf welchem Weg er den Verkauf realisieren möchte. Er kann den Verkauf selbst organisieren oder sich professionelle Hilfe suchen. Die Einschaltung eines Immobilienmaklers kostet den Eigentümer in den meisten Fällen nichts, denn die Kosten hat der Käufer zu übernehmen. Der Makler nimmt dem Verkäufer alle Aufgaben rund um den Verkauf ab. So stellt er bei einem Besichtigungsgang durch die Immobilie die Eckpunkte für seine Verkaufsunterlagen zusammen. Diese ergänzt er um Zeichnungen, Grundrisse und Berechnungen zu der Immobilie, die er im Idealfall von dem Eigentümer erhält. Das zu verkaufende Objekt wird von innen und außen fotografiert, damit ein potenzieller Käufer sich einen ersten Eindruck von der Immobilie verschaffen kann. Stellt der Makler ein starkes Interesse bei dem Kunden fest, kommt es in aller Regel zu einem Besichtigungstermin.
Alle diese Arbeiten hat der Eigentümer selbst zu erledigen, will er sich um den Verkauf kümmern. Außerdem muss er sehen, wie er an Interessenten herankommen kann. Dafür gibt es unterschiedliche Wege. Aushänge in diversen Supermärkten oder Geschäften kosten kein Geld, erreichen aber auch nur ein sehr begrenztes Publikum. Entscheidet sich der Verkäufer für ein größeres Einzugsgebiet, kann er in regionalen und überregionalen Zeitungen entsprechende Anzeigen schalten. Diese Anzeigen sind aber nicht billig. Eine weitere Möglichkeit bietet eine Anzeige auf einem Immobilienportal. Hierfür fallen normalerweise relativ geringe Kosten im Vergleich zu einzelnen Anzeigen an und die Chance auf eine erhebliche Aufmerksamkeit bei Kaufinteressenten ist groß. Das Objekt kann unter bestimmten Suchfunktionen in das Netz gestellt werden.
Ist es dann irgendwann zu einem Verkauf gekommen, so hat der Eigentümer die Immobilie völlig lastenfrei an den Käufer zu übergeben. Damit das geschehen kann, müssen beispielsweise noch eingetragene Grundschulden im Grundbuch der Immobilie gelöscht werden. Dafür sorgt der amtierende Notar, der für seine Bemühungen natürlich eine entsprechende Rechnung stellt. Die Gebühren vom Amtsgericht sind ebenfalls von dem Verkäufer zu zahlen.