Ein paar grundlegende Tipps zum Immobilienkauf

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Bei wem der Traum von den eigenen vier Wänden in greifbare Nähe rückt, tut gut daran, sich vor dem Kauf mit einigen Detailfragen zu beschäftigen. Dass ein Eigenheim das gängigste Ziel, in finanzieller Hinsicht, der Deutschen ist, ist hinlänglich bekannt. Was es aber letztendlich genau sein soll, darüber lässt sich, nicht zuletzt aufgrund des schwer zu überschauenden Immobilienmarktes, nur schwer eine konkrete Aussage machen.

Zu bedenken ist im Vorfeld, ob es sich dabei um ein Reihenhaus, eine Eigentumswohnung oder doch ein Einfamilienhaus handeln soll. Dabei sind gerade bei Letzterem einige Dinge zu beachten. So sollten vor allem die anfallenden Nebenerwerbskosten nicht außer Acht gelassen werden. Schnell entpuppt sich das vermeintliche Schnäppchen als teure Anschaffung, wenn die Kosten für den Makler, der Grundbucheintrag und die anfallenden Steuerabgaben falsch kalkuliert werden. Grundsätzlich sollte von Zusatzkosten in Höhe von 15 % des Anschaffungspreises ausgegangen werden. Wer finanziert, sollte sich ebenfalls Gedanken über einen detaillierten Finanzierungsplan machen und diesen mit seiner Hausbank genauestens absprechen. So lassen sich Zusatzkosten bei vorübergehender Zahlungsunfähigkeit merklich senken.

Paare, bei denen Familienzuwachs nicht ausgeschlossen wird, sollten diesen Punkt bei der Haussuche unbedingt mit einbeziehen. So bietet ein Garten oder eine Terrasse nicht nur die Gelegenheit, einen erholsamen Feierabend zu verbringen, sondern liefert auch den Grundstein für eine geborgene Kindheit des Nachwuchses. Aber auch in Sachen Haustiere eröffnen sich dadurch ganz neue Möglichkeiten. Generell spielt die Lage des Objektes ebenfalls eine entscheidende Rolle. Senioren bevorzugen hier die ländliche Gegend, während Erwerbstätige auf eine gute Anbindung des Straßenverkehrs achten sollten. Familien ziehen bestenfalls in eine Gegend, die über eine Schule und genügend Freizeitmöglichkeiten verfügt.

Noch ein Tipp zum Abschluss: Sollte ein voll möbliertes Objekt erworben werden, ist es rechtlich möglich, den Wert der Einrichtung vom Kaufpreis des Hauses abzuziehen. Dadurch lässt sich die Steuerlast oft erheblich nach unten senken.

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